Der Senat wird aufgefordert,
1.
bis zum 30. September 2003 dem Abgeordnetenhaus von
Berlin eine nach Ressorts und Sachgebieten unterteilte Erfassungsliste der
Berliner Gesetze und
Verwaltungsvorschriften vorzulegen, deren Wegfall oder wesentliche Vereinfachung
oder zeitweilige Außerkraftsetzung
a)
bereits erfolgt
oder eingeleitet worden ist,
b)
kurzfristig
eingeleitet werden kann (erforderliche Übergangsregelungen und –fristen sind zu
benennen),
c)
noch der
Klärung bedarf;
die Erfassungsliste ist unter
Beteiligung verwaltungsexterner Experten zu erstellen und mit Erläuterungen zu
Einsparpotenzialen hinsichtlich Verwaltungsaufwand und Personaleinsatz zu versehen;
2.
mit der
Erfassungsliste möglichst auch schon erste Gesetzesvorlagen in das
Abgeordnetenhaus einzubringen. Weitere Vorlagen sind nach Maßgabe der
Beschlüsse des Abgeordnetenhauses über die Erfassungsliste einzubringen;
3.
dem
Abgeordnetenhaus jeweils zum 31. Dezember 2004 und 2005 Aktualisierungen der
Erfassungsliste vorzulegen;
4.
bis zum 31.
Dezember 2003 einen Bericht über erforderliche Bundesratsinitiativen vorzulegen
bezüglich
a)
bundes- und
europarechtlicher Regelungen, die der Verwaltungsreform in Berlin entgegen stehen,
b)
bundesrechtlicher
Verfahrens- und Genehmigungsregelungen, die investitionshemmend wirken und
daher zumindest zeitweilig außer Kraft gesetzt werden sollten.
Begründung:
Berlin
ist völlig überreguliert und dementsprechend
überbürokratisiert. Ziel einer strukturellen Haushaltsreform in Berlin muss
sein, die Ausgaben für die öffentliche Verwaltung in ein ausgewogenes
Verhältnis zu den Einnahmen und zu den notwendigen Zukunftsinvestitionen,
z. B. für Bildung und Infrastruktur, zu bringen.
Berlin muss sich von Teilen seines aufgeblähten Verwaltungsapparates trennen. Dies setzt eine durchgreifende Staatsaufgabenkritik voraus. Die Expertenkommission Staatsaufgabenkritik hat hierzu wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, jedoch stagniert das Vorhaben seitdem. Vielmehr arbeitet der Senat an neuen Gesetzesvorhaben zur (vermeintlichen) Verbesserung der Einnahmesituation (siehe z. B. Erschließungsbeitragsgesetz), wodurch das Problem nicht gelöst, sondern noch verschärft wird.
Es ist in Anbetracht der Lage Berlins jetzt höchste Zeit, die Staatsaufgabenkritik und den Abbau überflüssiger Vorschriften stärker zu beleuchten und in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen. Dazu gehört auch die vorübergehende Außerkraftsetzung investitionshemmender Genehmigungs- und Verfahrensregelungen. Soweit es sich um bundesrechtliche Regelungen handelt, sollte auch eine Gemeinschaftsinitiative der östlichen Bundesländer gegenüber dem Bund erwogen werden.
Berlin, den 18. März 2003
|
Dr. Lindner Ritzmann Krestel und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP |
Ausschuss-Kennung
: VerwRefKITgcxzqsq