Der Senat wird aufgefordert,

 

1.        bis zum 30. September 2003 dem Abgeordnetenhaus von Berlin eine nach Ressorts und Sachgebieten unterteilte Erfassungsliste der Berliner Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorzulegen, deren Wegfall oder wesentliche Vereinfachung oder zeitweilige Außerkraftsetzung

a)       bereits erfolgt oder eingeleitet worden ist,

b)       kurzfristig eingeleitet werden kann (erforderliche Übergangsregelungen und –fristen sind zu benennen),

c)       noch der Klärung bedarf;

die Erfassungsliste ist unter Beteiligung verwaltungsexterner Experten zu erstellen und mit Erläuterungen zu Einsparpotenzialen hinsichtlich Verwaltungsaufwand und Personaleinsatz zu versehen;

 

2.        mit der Erfassungsliste möglichst auch schon erste Gesetzesvorlagen in das Abgeordnetenhaus einzubringen. Weitere Vorlagen sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses über die Erfassungsliste einzubringen;

 

3.        dem Abgeordnetenhaus jeweils zum 31. Dezember 2004 und 2005 Aktualisierungen der Erfassungsliste vorzulegen;

 

4.        bis zum 31. Dezember 2003 einen Bericht über erforderliche Bundesratsinitiativen vorzulegen bezüglich

a)       bundes- und europarechtlicher Regelungen, die der Verwaltungsreform in Berlin entgegen stehen,

b)       bundesrechtlicher Verfahrens- und Genehmigungsregelungen, die investitionshemmend wirken und daher zumindest zeitweilig außer Kraft gesetzt werden sollten.



Begründung:

 

Berlin ist völlig überreguliert und dementsprechend
überbürokratisiert. Ziel einer strukturellen Haushaltsreform in Berlin muss sein, die Ausgaben für die öffentliche Verwaltung in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Einnahmen und zu den notwendigen Zukunfts­investitionen, z. B. für Bildung und Infrastruktur, zu bringen.

 

Berlin muss sich von Teilen seines aufgeblähten Verwaltungsapparates trennen. Dies setzt eine durchgreifende Staatsaufgabenkritik voraus. Die Expertenkommission Staats­aufgabenkritik hat hierzu wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, jedoch stagniert das Vorhaben seitdem. Vielmehr arbeitet der Senat an neuen Gesetzesvorhaben zur (vermeintlichen) Verbesserung der Einnahmesituation (siehe z. B. Erschließungsbeitragsgesetz), wodurch das Problem nicht gelöst, sondern noch verschärft wird.

 

Es ist in Anbetracht der Lage Berlins jetzt höchste Zeit, die Staatsaufgabenkritik und den Abbau überflüssiger Vorschriften stärker zu beleuchten und in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen. Dazu gehört auch die vorübergehende Außerkraftsetzung investitionshemmender Genehmigungs- und Verfahrensregelungen. Soweit es sich um bundesrechtliche Regelungen handelt, sollte auch eine Gemeinschaftsinitiative der östlichen Bundesländer gegenüber dem Bund erwogen werden.

 

Berlin, den 18. März 2003


 

 

Dr.   Lindner     Ritzmann         Krestel

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP

 

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq